Barrierefreie-Webseite
Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltende Anforderungen
garage-51 ist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.
Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://www.garage-51.de und wurde am 31.03.2026 erstellt.
Dienstleistungsbeschreibung
Bei Garage 51 verbinden wir Leidenschaft für Autos mit höchster Präzision. Unsere Auto-Handwäsche in Mülheim an der Ruhr sorgt dafür, dass jeder Wagen schonend gereinigt wird – von Felgen bis Lackschutz. Mit modernsten Pflegeprodukten und detaillierter Handarbeit bieten wir Autopflege in Mülheim an der Ruhr auf Premium-Niveau. Ob Grundreinigung, Politur oder Lackversiegelung: Wir behandeln jedes Fahrzeug wie unser eigenes. Unsere Kunden schätzen die Kombination aus Effizienz, Expertise und liebevoller Detailarbeit. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und genießen Sie dauerhaft strahlende Ergebnisse. Mit Garage 51 wird Ihr Auto nicht nur sauber, sondern erstrahlt in neuem Glanz – innen wie außen.
Konformitätsstatus
Konformitätslevel der Website: WCAG 2.0 A
Status der Inhaltskonformität
Teilweise konform: Einige Bereiche der Website entsprechen noch nicht vollständig den Barrierefreiheitsstandards.
Bewertungsmethode
Mit Hilfe der folgenden Methode hat garage-51 die Bewertung der Website vorgenommen:
Selbsteinschätzung: Die Bewertung wurde intern vom Unternehmen selbst durchgeführt.
Feedback und Ansprechpartner
Sie erreichen unsere Ansprechperson für Barrierefreiheit unter folgenden Kontaktdaten:
Nikolay Dekov
Delle 51
45468, Mülheim a. d. Ruhr
Marktüberwachungsbehörde
Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht.
Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen.
Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden.
Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.
Bis zur formalen Errichtung der MLBF können Anfragen an folgende Adresse gerichtet werden:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E·Mail:
